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BGB § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung

BGB § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung

[ Auszug: Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugebe ... ]